Haftungsinformation gemäß § 451gHGB
Anwendungsbereich
Der Frachtführer (im folgenden Möbelspediteur genannt) haftet nach dem Umzugsvertrag und dem Handelsgesetzbuch (HGB ) Für Beförderungen von Umzugsgut von und nach Orten außerhalb Deutschlands finden dieselben Haftungsgrundsätze Anwendung. Dies gilt auch , wenn verschiedenartige Beförderungsmittel zum Einsatz kommen
Haftungsgrundsätze
Der Möbelspediteur haftet für den Schaden, der durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes in der Zeit von der Übernahme zur Beförderung bis zur Ablieferung oder durch Überschreiten der Lieferfrist entsteht (Obhutshaftung).
Haftungshöchstbetrag
Die Haftung des Möbelspediteurs wegen Verlust oder Beschädigung ist auf einen Betrag von 620 € je Kubikmeter Laderaum, der zur Erfüllung des Vertrages benötigt wird, beschränkt. Wegen Überschreitung der Lieferfrist ist die Haftung des Möbelspediteurs auf den dreifachen Betrag der Fracht begrenzt. Haftet der Möbelspediteur wegen der Verletzung einer mit der Ausführung des Umzuges zusammenhängenden vertraglichen Pflichten für Schaden, die nicht durch Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder durch Überschreiten der Lieferfrist entstehen, und handelt es sich um andere Schäden als Sach- und Personenschäden. so ist im diesen Fall die Haftung auf das Dreifache des Betrages begrenzt, der bei Verlust des Gutes zu zahlen wäre.
Wertersatz
Hat der Möbelspediteur Schadensersatz wegen Verlust zu leisten, so ist der Wert am Ort und zur Zeit der Übernahme zur Beförderung zu ersetzen. Bei Beschädigung des Gutes ist der Unterschied zwischen dem Wert des unbeschädigten Gutes und dem Wert des beschädigten Gutes zu ersetzen. Dabei kommt es auf Ort und Zeitpunkt der Übernahme zur Beförderung an. Der Wert des Umzugsgutes bestimmt sich in der Regel nach dem Marktpreis. Zusätzlich sind die Kosten der Schadensteststellung zu ersetzen.
Haftungsausschluss
Der Möbelspediteur ist von der Haftung befreit soweit der Verlust, die Beschädigung oder die
Überschreitung der Lieferfrist auf Umständen beruht, die der Möbelspediteur auch bei größter Sorgfalt nicht vermeiden und deren Folgen er nicht abwenden konnte (unabwendbares Ereignis).
Besondere Haftungsausschussgründe
Der Möbelspediteur ist von seiner Haftung befreit soweit der Verlust oder die Beschädigung auf eine der folgenden Gefahren zurückzuführen ist:
- Beförderung von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Briefmarken, Münzen, Wertpapiere oder Urkunden;
- Ungenügende Verpackung oder Kennzeichnung durch den Absender;
- Behandeln. Verladen oder Entladen des Umzugsgutes durch den Absender:
- Beförderung von nicht vom Möbelspediteur verpacktem Gut in Behältern;
- Verladen oder Entladen von Umzugsgut, dessen Größe oder Gewicht den Raumverhältnissen an der Ladestelle oder Entladestelle nicht entspricht, sofern der Möbelspediteur den Absender auf die Gefahr einer Beschädigung vorher hingewiesen und der Absender auf die Durchführung der Leistung bestanden hat:
- Beförderung lebender Tiere oder von Pflanzen
- Natürliche oder mangelhafte Beschaffenheit des Umzugsgutes, der zufolge es besonders leicht Schaden. insbesondere durch Bruch, Funktionsstörungen, Rost. inneren Verderb oder Auslaufen erleidet
Ist ein Schaden eingetreten, der nach den Umständen des Falles aus einer der unter 1. bis
7 bezeichneten Gefahren entstehen konnte, so wird vermutet, dass der Schaden aus dieser Gefahr entstanden ist. Der Möbelspediteur kann sich auf die besonderen
Haftungsausschlussgrunde nur berufen, wenn er alle Ihm nach den Umständen obliegenden Maßnahmen getroffen und besondere Weisungen beachtet hat
Außervertragliche Ansprüche
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten auch für einen außervertraglichen Anspruch des Absenders oder des Empfängers gegen den Möbelspediteur wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist.
Wegfall der Haftungsbefreiungen und -Begrenzungen
Die Haftungsbefreiungen und Haftungsbegrenzungen gelten nicht, wenn der Schaden auf eine Handlung oder Unterlassung zurückzuführen ist, die der Möbelspediteur vorsätzlich oder leicht fertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, begangen hat.
Haftung von Mitarbeiter
Werden Schadenersatzansprüche aus außervertraglicher Haftung wegen Verlust oder Beschädigung des Umzugsgutes oder wegen Überschreitung der Lieferfrist gegen einen Mitarbeiter des Möbelspediteurs erhoben. so kann sich auch jener auf die Haftungsbefreiung und Begrenzung berufen. Das gilt nicht, wenn er vorsätzlich oder leichtfertig und in dem Bewusstsein, dass ein Schaden mit Wahrscheinlichkeit eintreten werde, gehandelt hat.
Ausführender Möbelspediteur
Wird der Umzug ganz oder teilweise durch einen Dritten ausgeführt (ausführender Möbelspediteur), so haftet dieser für den Schaden. der durch Verlust oder Beschädigung des Gutes oder durch Überschreitung der Lieferfrist während der durch ihn ausgefühlten Beförderung entsteht in gleicher Weise wie der Möbelspediteur. Der ausführender Möbelspediteur kann alle Einwendungen geltend machen. die dem Möbelspediteur aus dem Frachtvertrag zustehen. Möbelspediteur und ausführender Möbelspediteur haften als Gesamtschuldner. Werden Mitarbeiter des ausführenden Möbelspediteurs in Anspruch genommen, so gelten für diese die Bestimmungen über die Haftung der Mitarbeiter (s.o.).
Haftungsvereinbarung
Der Möbelspediteur weist den Absender auf die Möglichkeit hin, mit ihm gegen Bezahlung entsprechenden Entgelts eine weitergehender als die gesetzlich vorgesehene Haftung zu vereinbaren.
Transportversicherung
Es besteht die Möglichkeit eine gesonderte Transportversicherung abzuschließen.
Schadensanzeige
Um das Erlöschen von Ersatzansprüchen zu verhindern, ist folgendes zu beachten:
Der Absender ist verpflichtet, das Gut sofort bei Ablieferung auf äußerlich erkennbare Beschädigungen oder Verluste zu untersuchen. Diese sind aut dem Ablieferungsbeleg oder eine Schadensprotokoll spezifiziert festzuhalten und dem Möbelspediteur spätestens am Tag nach der Ablieferung anzuzeigen. Äußerlich nicht erkennbare Beschädigungen oder Verluste, die der Absender erst beim Auspacken des Umzugsgutes feststellt, müssen dem Möbelspediteur innerhalb von 14 Tagen nach Ablieferung spezifiziert angezeigt werden
Pauschale Schadensanzeigen genügen in keinem Fall. Ansprüche wegen Überschreitung der Lieferfrist erlöschen. wenn der Empfänger dem Möbelspediteur die Überschreitung nicht innerhalb von 21 Tagen nach Ablieferung anzeigt,
Wird eine Anzeige nach Ablieferung erstattet. muss sie – um den Anspruchsverlust zu – in jedem Fall In schriftlicher Form und innerhalb der vorgesehenen Fristen erfolgen. Die Übermittlung der Schadensanzeige kann auch mit Hilfe einer telekommunikativen Einrichtung erfolgen .Einer Unterschrift bedarf es nicht, wenn der Aussteller in anderer Weise erkennbar Zur Wahrung der Fristen genügt die rechtzeitige Absendung.
5. Gefährliches Umzugsgut
Zählt zu dem Umzugsgut gefährliches Gut ( z.B Benzin oder Öle). ist der Absender verpflichtet dem Möbelspediteur rechtzeitig anzugeben. welcher Natur die Gefahr ist, die von dem Gut au geht (z B. Feuergefährlichkeit, ätzende Flüssigkeit, explosive Stoffe etc. ).
Beauftragen eines weiteren Frachtführers
Der Möbelspediteur kann einen weiteren Frachtführer zur Durchführung des Umzuges heranziehen.
Zusätzliche Leistungen
Der Möbelspediteur führt unter Wahrung des Interesses des Absenders seine Verpflichtungen mit der verkehrsüblichen Sorgfalt eines ordentlichen Möbelspediteurs gegen Bezahlung des vereinbarten Entgelts aus. Zusätzlich zu bezahlen sind besondere, bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbare Leistungen und Aufwendungen Gleiches gilt, wenn der Leistungsumfang durch den Auftraggeber nach Vertragsabschluss erweitert wird. Der Preis für das Einrichten eines Halteverbotes wird zuzüglich dem Angebotstestpreis berechnet. Der Auftraggeber muss darauf hinweisen, dass eine Halteverbotszone eingerichtet werden muss, andernfalls kann unter Umständen nicht ausgeladen werden
3. Mautkosten
Ab dem 01.10.2015 für 7.5t LKWs werden gesondert berechnet, falls diese anfallen
4. Trinkgelder
Trinkgelder sind mit der Rechnung des Möbelspediteurs nicht verrechenbar
5. Erstattung der Umzugskosten
Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle oder einem Arbeitgeber einen Anspruch auf Umzugskostenerstattung hat, weist der diese Stelle an. die vereinbarte und fällige Umzugskostenvergütung abzüglich geleisteter Anzahlungen direkt an den Möbelspediteur auszuzahlen .
6. Scherung besonders transportempfindlicher Güter
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten, wie z.B. Waschmaschinen, Plattenspielern, Fernseh- Radio- und Hi-Fi-Geräten. EDV- Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportversicherung ist der Möbelspediteur nicht verpflichtet
7. Haftung
Auf Wunsch kann der Absender eine Transportversicherung mit dem Möbelspediteur abschließen. Für eventuelle Schäden greift die Versicherung. Schadensmeldungen werden nur anerkannt, wenn sie schriftlich innerhalb von einer Woche nach Umzugstermin mit entsprechenden Rechnungskopien des beschädigten Umzugsgutes eingereicht werden.
8. Elektro- und Installationsarbeiten
Die Mitarbeiter des Möbelspediteurs sind sofern nicht anders vereinbart ist , nicht zur Vornahme von Elektro-, Gas-, Dübel- und sonstigen Installationsarbeiten berechtigt.
9. Versicherung
In allen unseren Angeboten ist selbstverständlich die Haftpflichtversicherung kostenlos enthalten Lagerkosten. Die Einlagerungskosten sind im Angebot nicht enthalten, es sei denn diese sind als Extra Posten.
10. Missverständnisse
Die Gefahr des Missverständnisses anderer als schriftlicher Auftragsbestätigungen, Weisung, und Mitteilungen des Absenders und solche an andere zu Ihrer Annahme nicht bevollmächtigte Personen des Möbelspediteurs hat der letztere nicht zu verantworten.
12. Nachprüfung durch den Absender
Bei Abholung des Umzugsgutes ist der Auftraggeber verpflichtet, nachzuprüfen, dass kein Gegenstand oder keine Einrichtung irrtümlich mitgenommen oder stehen gelassen wird
13. Fälligkeit des vereinbarten Entgelts
Der Betrag ist bei Transporten innerhalb Deutschlands nach dem Verladen fällig und in bar in Form gleichwertiger Zahlungsmittel zu bezahlen. Bei Auslandstransporten gelten dieselben Regelungen wie bei Inlandstransporten. Barauslagen in ausländischer Wahrung sind nach dem abgerechneten Wechselkurs zu entrichten Kommt der Auftraggeber seiner Zahlungspflicht nicht nach, ist der Möbelspediteur berechtigt das Umzugsgut anzuhalten oder nach Beginn der Beförderung auf Kosten des Auftraggebers einzulagern. gemäß §419 HGB Der Auftraggeber versichert durch seine Unterschritt, dass er zahlungsfähig und zahlungswillig ist.
14. Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag
Bei Kündigung oder Rücktritt vom Vertrag geltenden Bestimmungen der § 415 HGB, 346 ff BGB.
15. Lagervertrag
Im Falle der Lagerung wird vereinbart, dass bei Nichtzahlung der Lagermiete für zwei Monate die eingelagerten Güter durch den Spediteur verkauft werden, Ansonsten gelten die allgemeinen Lagerbedingungen des Deutschen Möbeltransport (ALB). Diese werden auf Verlangen des
Auftraggebers zur Verfügung gestellt.
16. Gerichtsstand
Für Rechtsstreitigkeiten mit Vollkaufleuten auf Grund dieses Vertrages und über Ansprüche anderen Rechtsgründen, die mit dem Transportauftrag zusammenhängen, ist das Gericht, in dessen Bezirk die sich vom Absender beauftragte Niederlassung des Möbelspediteurs .befindet ausschließlich zuständig, Für Rechtsstreitigkeiten mit anderen als Vollkaufleuten gilt die ausschließliche Zuständigkeit nur für den Fall, dass der Absender nach Vertragsabschluss seines Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in das Ausland verlegt hat oder sein Wohnsitz oder persönlicher Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist,
17. Vereinbarung deutschen Rechts- Es gilt deutsches Recht
18. Abtrage-Weg und Kubikmeter
Sollte der Abtrage-Weg mehr als 15Meter betragen (vom LKW bis zur Haustür) oder die Anzahl der Kubikmeter höher sind als im Vertrag vereinbart, ist vom Auftraggeber darauf hinzuweisen und mit genauen Kosten aufgeführt. und dies muss im Vertrag festgehalten werden.
Sollte am Tag des Umzuges festgestellt werden, dass die Vertragsbedingungen missachtet wurden, wird der Auftrag nur gegen einen Aufpreis und/oder durchheranziehen von mehr Personal durchgeführt und wir sind nach dem Schadensanspruchs befreit.